Eine Idee ist nur patentfähig, falls es sich um eine technische Erfindung handelt. Eine patentfähige Erfindung muss daher eine technische Lehre sein, die unter Zuhilfenahme der Naturgesetze eine technische Aufgabe reproduzierbar löst.
Das Patentgesetz definiert nicht, was unter einer Erfindung mit technischem Charakter zu verstehen ist. Allerdings werden Gegenstände beschrieben, die nicht als patentfähige Erfindungen gelten sollen:
Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden,
Ästhetische Formschöpfungen: Für derartige Neuerungen ist das Designgesetz die richtige Basis für rechtlichen Schutz.
Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten: betriebswirtschaftliche Geschäftsmodelle können beispielsweise nicht patentiert werden. Organisatorische Besonderheiten sind ebenfalls vom Patentrecht ausgeschlossen.
Programme für Datenverarbeitungsanlagen: Software ist nicht patentfähig. Allerdings gilt dies nur soweit die Software keinen technischen Charakter aufweist, also keine technische Aufgabe mit technischen Mittel löst.