Meldepflicht

Jeder Angestellte und auch jeder Leiharbeiter ist zur Meldung einer Diensterfindung verpflichtet. Neben Erfindungen müssen auch technische Verbesserungsvorschläge gemeldet werden.

Organmitglieder, also Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, müssen nicht melden, da sie selbst die juristische Person des Arbeitgebers darstellen.

Freie Mitarbeiter müssen nicht eine Erfindung melden. Es ist daher empfehlenswert, mit freien Mitarbeitern eine Vereinbarung zu schließen, die diesen Punkt regelt.