Viele Unternehmen sind sehr erfolgreich und stellen begehrte, innovative Produkte her. Dennoch kann aus unterschiedlichen Gründen ein Patentschutz ausgeschlossen sein. Um sich dennoch vor Nachahmung zu schützen, kann ein Markenschutz sinnvoll sein. Hierdurch kann ausgeschlossen werden, dass das hohe Ansehen, das man sich im Markt durch innovative und qualtitativ hochwertige Produkte aufbaut von anderen Wettbewerbern ausgebeutet wird.
Der Wert einer Marke nimmt im Laufe der geschäftlichen Tätigkeit zu. Hierdurch kann ein wertvolles Asset erworben werden, das sich sozusagen als Abfallprodukt ergibt. Betrachtet man Firmen wie Daimler oder Apple wird allerdings schnell klar, dass dieses Abfallprodukt zu einem zentralen Wert des Unternehmens anwachsen kann.

Markenformen

Die häufigsten Markenformen stellen Wortmarken, Wort-/Bildmarken und Bildmarken dar. Die restlichen Markenformen, wie Farbmarken, Hörmarken, Geruchsmarken, etc. umfassen weniger als 5% der Markenanmeldungen.
Eine Wortmarke stellt eine sehr vorteilhafte Markenform dar, da das als Marke geschützte Wort in jeder Schriftart, Schriftgröße oder Farbe geschützt ist. Sie erhalten daher einen sehr großen Schutzumfang für Ihr gewähltes Wort bzw. Buchstaben- und/oder Zahlenaneinanderreihung.
Mit einer Bildmarke können Sie beispielsweise Ihr einprägsames Logo schützen. Allerdings ist auf die rechtserhaltende benutzung zu achten. Sie müssen Ihr Logo in der Gestalt benutzen, in der es als Marke eingetragen wurde.
Eine Wort- /Bildmarke stellt eine Kombination dar, mit einem Wort- und einem Bildbestandteil.

Waren und Dienstleistungen

Sie müssen eine Marke immer als eine Kombination einer Markendarstellung und dazugehördenden Waren und Dienstleistungen verstehen. Das bedeutet, dass Sie definieren müssen, für welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke rechtlichen Schutz erhalten soll.

Sie können daher nicht grundsätzlich eine Marke schützen lassen, sondern nur für eine spezielle Waren- und Dienstleistungsgruppe bzw. mehrere anzugebende Gruppen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass bei einer deustchen Marke insgesamt drei Klassen inklusiive sind. Melden Sie eine europäische Marke an, so müssen Sie bereits ab der 2. Klasse eine zusätzliche Gebühr entrichten.

Beschreibende Angaben

Sie können Ihre Marke für beliebige Waren und Dienstleistungen schützen lassen. Allerdings darf Ihre Marke für die gewählten Waren und Dienstleistungen nicht glatt beschreibend sein. Möchten Sie beispielsweise die Marke Eis für eine Eisdiele erhalten, so wird Ihre Marke nicht vom Patentamt eringetragen werden. Andernfalls könnten Sie jedem Eisdielen-Besitzer verbieten, die Angabe Eis für seine Eisdiele zu verwenden. Andererseits ist die Marke Eis beispielsweise für Spielzeug ohne Probleme schutzfähig. Aus demselben Grund sind reine Anpreisungen wie "Super", "Klasse" oder "Extra" ebenfalls nicht eintragungsfähig. In diesem Fall sogar unabhängig von den gewünschten Waren und Dienstleistungen.

Widerspruch

Bitte beachten Sie, dass das Patentamt Ihre Marke vor der Eintragung nicht daraufhin prüfen wird, ob sich dadurch eine Verletzung der Rechte Dritter ergibt. Andererseits können Sie hierdurch nicht nur Ihre Marke wieder verlieren, sondern auch schadensersatzpflichtig werden.

Es ist daher sehr ratsam, selbst eine Recherche nach älteren Rechten zu initiieren und diese durch einen erfahrenen Patentanwalt auswerten zu lassen.

Damit sich Markeninhaber gegen neue Eintragungen schnell erwehren können, wurde das rechtliche Institut des Widerspruchs eingerichtet. Sie haben daher innerhalb einer Frist von 9 Monaten Zeit, um eine neu eingetragene Marke anzugreifen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Inhaber der älteren Marke sind und es eine Verwechslunsggefahr der jüngeren Marke mit ihrer Marke besteht.