Ein Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. In einem streitigen Verfahren, insbesondere einem Löschungsverfahren wird geklärt, ob das Gebrauchsmuster rechtsbeständig ist, das heißt, ob das Gebrauchsmuster neu ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht. Ein Antrag auf Löschung eines Gebrauchsmusters kann von jedermann gestellt werden. Hierzu ist kein besonderes rechtliches Interesse vorzutragen. Der Antrag auf Löschung kostet aktuell 300 Euro. Außerdem muss zum Antrag eine schriftliche Begründung beigefügt werden. Es ist nicht erforderlich, dass Sie einen Patentanwalt oder Rechtsanwalt beauftragen. Allerdings ist das empfehlenswert, da das Verfahren aufwändig und kompliziert sein kann. Über den Antrag auf Löschung entscheidet ein Gremium, das aus einem Juristen/einer Juristin und zwei Patentprüfern/Patentprüferinnen des betreffenden technischen Gebietes besteht. Die Entscheidung des Gremiums kann mit der Beschwerde zum Bundespatentgericht angefochten werden. Im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren hat die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die unterlegene Partei muss daher auch die Kosten der Gegenseite übernehmen.