Das Patentrecht weist das Ergebnis einer Erfindung allein dem Erfinder, auch dem erfinderischen Arbeitnehmer zu. Das Arbeitsrecht ordnet das Arbeitsergebnis eines Arbeitnehmers, auch dessen Erfindung, dem Arbeitgeber zu. Dieser Konflikt wird durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen gelöst.