Die Fristenkontrolle bzw. Fristenüberwachung stellt wahrscheinlich die wichtigste Aufgabe des Patentsekretariats dar. Hierbei umfasst die Fristenkontrolle die Fristennotierung, die Frisetnüberwachung und die Fristenstreichung.
Eine Frist ist ein Zeitraum, in dem eine rechtswirksame Handlung vorgenommen werden kann.
Es können folgende Fristen unterschieden werden:
Gesetzliche Fristen: Gesetzliche Fristen ergeben sich direkt aus dem Gesetz, insbesondere dem Patentgesetz. Ein Beispiel für eine gesetzliche Frist ist die Prioritätsfrist.
Interne Fristen: Interne Fristen ergeben sich aus der Büroorganisation. Ein Beispiel für eine interne Frist ist die Frist zur Wiedervorlage. Hierbei wird die betreffende Akte dem Bearbeiter zur Prüfung überreicht. Eine weitere Frist sit die Vorfrist, bei der beispielsweise 2 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist die Akte vorgelegt wird.