Eine freigegebene Erfindung ist keine freie Erfindung. Eine freigegebene Erfindung ist eine Diensterfindung, die nicht in Anspruch genommen wurde.
Eine freie Erfindung kann von dem Arbeitgeber nicht in Anspruch genommen werden, da sie mit der geschäftlichen Tätigkeit des Unternehmens des Arbeitgebers nichts zu tun hat.
Freie Erfindungen entstehen daher nicht aus dem Arbeitsgebiet des Arbeitgebers und verwenden auch nicht das betriebliche Know-How.
Der Arbeitnehmer muss dennoch eine freie Erfindung seinem Arbeitgeber melden.