Ein Ziel des Patentanmelders ist es, ein ausschließliches Verwertunsgrecht an seiner Erfindung zu erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass ein Patent zunächst ein Verbietungsrecht ist, das heißt, der Patentinhaber kann jedem Dritten verbieten die patentierte Erfindung zu verwenden. Allerdings ist zu bedenken, dass es eine Kollision mit älteren Rechten geben kann, wodurch der Patentinhaber ind er Verwertung seiner patentierten Erfindung eingeschränkt sein kann.
Außerdem kann das Errichten von Defensivpublikationen ein Beweggrund für eine Patentanmeldung sein, da durch die Patentanmeldung ein Stand der Technik geschaffen wird und damit es unmöglich wird für ein Konkurrenzunternehmen dieselbe Erfindung zu monopolisieren.
Ein weiterer positiver Aspekt ist es, dass zwar eine genaue Information über die eigene Erfindung erfolgen muss, ein Fachmann muss in die Lage versetzt werden anhand der technischen Lehre der Patentanmeldung die Erfindung nachzubauen, die wirtschaftliche Ausbeutung jedoch dank des staatlichen Eingriffs durch das Patentrecht verboten ist. Auf diese Weise können potenzielle Kooperationspartner über die eigene Technologie informiert werden, ohne dass die Gefahr des Ideenklaus besteht.