Nach der Einreichung erhalten Sie eine amtliche Empfangsbescheinigung, auf der der Anmeldetag und das Aktenzeichen stehen. Sie müssen jetzt innerhalb von drei Monaten die Anmeldegebühr an das DPMA entrichten. Ansonsten gilt das Gebrauchsmuster als zurückgenommen. Ist die Anmeldegebühr eingegangen, prüft die Gebrauchsmusterstelle des Patentamts, ob die Anmeldeunterlagen den formalen Voraussetzungen entsprechen. Es wird außerdem die Vollständigkeit der Anmeldung geprüft. Zusätzlich wird geprüft, ob der Gegenstand des Gebrauchsmusters grundsätzlich schutzfähig ist. Ist die Erfindung grundsätzlich nicht schutzfähig, kann eine Eintragung des Gebrauchsmusters nicht vorgenommen werden. Werden formale Mängel festgestellt, können diese in der Regel behoben werden. Die Gebrauchsmusterstelle teilt Ihnen die Mängel mit und gibt Ihnen eine Frist, bis zu der die Mängel zu beheben sind. Liegen keine Mängel vor oder konnten diese behoben werden, wird das Gebrauchsmuster in das amtliche Register DPMAregister eingetragen. Durch die Eintragung entfaltet das Gebrauchsmuster seine volle Schutzkraft. Nach weiteren ca. vier Wochen wird die Gebrauchsmusterschrift veröffentlicht. Das Gebrauchsmuster ist dann in depatisnet.de recherchierbar.