Das Prioritätsrecht kann dazu genutzt werden, eine erfolgversprechende Erfindung mit einem sehr geringen finanziellen Einsatz patentrechtlich zu schützen. Zuerst ist eine Erstanmeldung auszuarbeiten, die die Erfindung detailliert und umfassend beschreibt. Diese Erstanmeldung kann beispielsweise beim deutschen Patentamt eingereicht werden. Das deutsche Patentamt ist die erste Wahl, da die Amtsgebühren sehr gering sind.
Es ist sogar möglich, zunächst eine englischsprachige Anmeldung beim deutschen Patentamt einzureichen. Das Prioritätsrecht bleibt davon unberührt. Es kann dann eine Maschinenübersetzung eingereicht werden, damit dem Übersetzungserfordernis genüge getan wird und eine Recherche bzw. Prüfung der Anmeldung erfolgen kann. In diesem Fall hat man gleich den Anmeldetext für Nachanmeldungen im Ausland.
Zusammen mit der Einreichung der Anmeldung sollte ein Rechercheantrag oder ein Prüfungsantrag gestellt werden. In diesem Fall kann man davon ausgehen, dass eine erste Stellungnahme des Patentamts vor Ablauf der Prioritätsfrist vorliegt.
Außerdem sollte bis zum Ablauf des ersten Jahres eine Bewertung der ersten Marketingbemühungen vorliegen. Es kann dann vor dem Hintergrund einer ersten ökonomischen Bewertung und einer patentrechtlichen Stellungnahme des Patentamts entschieden werden, wie eine weitere Patentstrategie aussehen könnte. Insbesondere kann bewertet werden, welche Chancen sich eröffnen, wenn Nachanmeldungen in europäischen oder außereuropäischen Ländern vorgenommen werden.
Kommt man zum Schluss, dass sich Nachanmeldungen im Ausland lohnen, können Nachanmeldungen in den entsprechenden Ländern eingereicht werden und die Priorität der Erstanmeldung in Deutschland in Anspruch genommen werden.