Es kann sinnvoll sein, die Bekanntmachung des Designs hinauszuschieben. Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Patentamt einreichen.
In folgenden Situationen kann ein Antrag auf Verschiebung der Bekanntmachung sinnvoll sein:
- Testphase: Sie wollen zunächst eine Testphase absolvieren, ohne dass der Wettbewerb auf Ihr neues Design aufmerksam wird.
- Geheimhaltung: Sie wollen Ihr Design zunächst in der "Hinterhand halten".
- Produkt-Launch steht bevor: Sie wollen einen Produktklau vor dem Launch verhindern.
Wenn Sie die Bekanntmachung aufschieben, haben Sie zunächst einen Schutz des Designs von 30 Monaten. Beginn der Schutzfrist ist der Anmeldetag. Es findet keine Veröffentlichung der Neuanmeldung im Designblatt statt.
Allerdings ist zu beachten, dass unveröffentlichte Designs nicht denselben Schutz wie eingetragene Designrechte genießen. Es besteht nur ein Nachahmungsschutz vor Imitatoren, denen das Design bekannt war. Wird das Design unabhängig eigenständig entwickelt, kann dieses Design durch das nicht veröffentlichte Design nicht angegriffen werden.
Vor Ablauf der 30 Monate können Sie den vollen Designschutz durch Zahlung einer Gebühr in Anspruch nehmen. Andrnfalls verfällt das Schutzrecht.