Bei einer berechtigten Abmahnung muss der Abgemahnte dem Abmahner die Kosten für die Abmahnung entrichten. Hierbei wird typsicherweise eine 1,3-fache Geschäftsgebühr nach RVG zugrunde gelegt. Teilweise wird eine 1,5-fache Geschäftsgebühr angesetzt, die aber im Regelfall als zu hoch anzusehen ist.
Ausgangspunkt für die Berechnung der Kosten ist stets der Streitwert, der vom Laien oft als übertrieben hoch angesehen wird.