Die Recherche nach dem Stand der Technik, der im Designrecht Formenschatz genannt wird, ist die entscheidende Grundlage um den Prozessausgang, insbesondere Abmahnung oder Verletzung, richtig vorhersagen zu können. Sie sollten sich hierzu einen erfahrenen Patentanwalt suchen, um Ihre Erfolgschancen zu optimieren.

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Formenschatz

Der recherchierte Formenschatz ist zur Bewertung des Schutzbereichs eines Geschmacksmusters oder Designrechts unabdingbar.

Eine Designrecherche ist daher die Voraussetzung für eine fundierte Designverletzungsklage oder eine einer solchen Klage vorangehende Abmahnung.

Für die Abwehr einer Abmahnung ist ebenfalls eine Designrecherche ein absolut notwendiges Hilfsmittel.

In den letzten Jahren wurden viele Industriedesigns angemeldet. Man kann behaupten, dass für diesen Bereich eine Designrecherche aufgrund der hohen Anzahl an Anmeldungen im besonderen Maße gilt. Hierbei sind auch Bilder im Internet zu berücksichtigen, die ebenfalls zum Formenschatz dazugerechnet werden.

Dieser zum Teil reichhaltige Formenschatz gilt es im Verteidigungsfalle zu ermitteln.

Eine Designrecherche sollte nur von einem erfahrenen Patentanwalt durchgeführt werden, da sie einem Anfänger wie die Suche anch der Nadel im Heuhaufen erscheinen kann.

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Schutzumfang

Kann nachgewiesen werden, das dem informierten Benutzer ein sehr ähnliches Design zu einem angreifenden Designrecht bekannt war, so wird der Designschutzumfang erhbelich verringert und der Angriff mit dem Design kann in sich zusammenfallen. In diesem Sinne ist der Schutzumfang eines Designs schwer zu ermitteln.

Junge Produkte müssen daher von originellen Designs einen größeren Abstand einhalten als von eher alltäglichen Designs.