Es entstehen Kosten durch das Amt und durch die anwaltliche Vertretung. Insbesondere wird eine Widerspruchsgebühr beim EUIPO in Höhe von derzeit 320 EUR fällig. Die Widerspruchsgebühr kann je nach Ausgang des Widerspruchsverfahrens erstattet werden. Andernfalls ergeht eine Kostenentscheidung.
Nimmt beispielsweise der Widersprechende seinen Widerspruch zurück, so sind ihm die entstandenen Gebühren und die entstandenen Kosten, die für das Verfahren notwendig waren, aufzuerlegen. Die Kosten eines anwaltlichen Vertreters werden hierbei auf 300,00 € begrenzt.