Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Das heißt, bevor eine Eintragung des Gebrauchsmusters in das Register erfolgt, wird keine inhaltliche Prüfung der Erfindung vorgenommen. Die Erfindung wird daher nicht auf Neuheit oder erfinderischen Schritt geprüft. Allerdings wird sehr wohl eine formale Prüfung vorgenommen. Dadurch kann sehr schnell ein vollumfängliches Gebrauchsmuster erhalten werden. Jedoch ist die Rechtsbeständigkeit nicht geklärt. Ein Gebrauchsmusterschutz kann daher schneller erlangt werden im Vergleich zum Patentschutz. Allerdings ist die Gefahr groß, dass das Gebrauchsmuster angegriffen wird, falls mit dem Gebrauchsmuster die Herstellung und der Vertrieb eines Produkts verboten werden soll, das in den Schutzansprüchen des Gebrauchsmusters beschrieben wird. Ein Angriff auf ein Gebrauchsmuster kann insbesondere durch ein Löschungsverfahren erfolgen. Es ist daher sinnvoll, vor der Verwendung eines Gebrauchsmusters die Rechtsbeständigkeit durch eine eigene Recherche nach Stand der Technik zu klären. Alternativ kann ein Rechercheantrag beim Patentamt gestellt werden. Außerdem ist die maximale Lebensdauer eines Gebrauchsmusters auf 10 Jahre begrenzt. Ein Patent weist im Gegensatz dazu eine maximale Lebensdauer von 20 Jahren auf.