Es gibt grundsätzlich drei mögliche Varianten, um eine Patentabteilung zu organisieren. Zum einen kann die Patentabteilung eine Stabsabteilung innerhalb des Unternehmens bilden. Diese Stabsabteilung kann der Geschäftsleitung oder der F&E-Leitung oder Rechtsabteilung zugeordnet sein. Zum anderen kann statt einer zentralen IP-Abteilung in jedem Technologiebereich ein IP-Zuständiger installiert sein, der in Voll- oder Teilzeit sich um die Patente und Marken kümmern. Eine dritte Variante ist die Auslagerung der IP-Abteilung als eigenes Unternehmen. Eine weitere Alternative zu eigenen IP-Kapazitäten sind externe Patentanwälte. Ein Nachteil ist hierbei darin zu sehen, dass ein externer Patentanwalt mit den internen Verhältnissen nicht im Detail vertraut ist. Außerdem wird ein externer Patentanwalt die Produkte und Dienstleistungen nicht in einem derartigen Detail verstehen, wie es ein interner Anwalt können sollte. Ein Vorteil ist natürlich, dass ein externer Patentanwalt nur dann beauftragt werden muss, wenn er benötigt wird. Ein externer Patentanwalt kostet daher nur dann Geld, wenn er benötigt wird. Außerdem besteht die Möglichkeit bei einem externen Patentanwalt, dass man sich einen Spezialisten für das jeweilige Fachgebiet aussuchen kann.
STABSABTEILUNG
Das IP-Know-How kann in einer Stabsstelle oder einer Stabsabteilung konzentriert werden. Diese Stabsabteilung kann der Geschäftsleitung, dem Entwicklungsleiter oder der Rechtsabteilung zugeordnet werden. Die ersten beiden Varianten haben sich in der Praxis im besonderen Maße bewährt. Eine Zuordnung zur Geschäftsleitung ist sinnvoll, wenn wichtige strategische Massnahmen anstehen, wie beispielsweise der Eintritt in neue Märkte. Die Zuordnung zum Entwicklungsleiter ist sinnvoll, da der direkte Draht zur Technik sichergestellt wird.
INTEGRIERT IN GESCHÄFTSBEREICHE
Es können IP-Verantwortliche bestimmt werden, die beispielsweise als Patentingenieure handeln, und die den einzelnen Technologiebereichen zugeordnet werden. Diese Organisationsvariante kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die zu betreuenden Technologiebereiche sehr unterschiedlich sind und besonderes eigenes technisches Vorwissen benötigen.
EXTERNE TECHNOLOGIEGESELLSCHAFT
Eine externe Technologiegesellschaft, die die eigenen Patente verwaltet, ist das konsequente Zuendedenken des Ansatzes, dass IP nicht nur Kosten erzeugt, sondern auch Einnahmen generieren kann. Aus diesem Grund kann eine IP-Gesellschaft als eigenes Unternehmen, quasi als Spin-Off, geformt werden. In diesem Fall muss es jedoch der Technologiegesellschaft erlaubt und ermöglicht werden, die eigenen Patente auszulizenzieren, um Einnahmen zu generieren.
EXTERNE PATENTANWÄLTE
Der Vorteil beim Einsatz von externen Patentanwälten liegt darin, dass man für jeden Fall einen entsprechenden Spezialisten aussuchen kann. Allerdings ist es schwierig, herauszufinden, welcher Patentanwalt in welchem Gebiet eine ausreichende Expertise aufweist. Hier sollte man eventuell auf das Register zugreifen und die Tätigkeiten des betreffenden Anwalts sich ansehen. Das gilt ganz besonders bei Spezialthemen wie insbesondere Softwarepatente. Hier ist es ganz besonders wichtig, einen ausgewiesenen Fachmann einzusetzen. Ein weiterer Vorteil ist, dass nur dann ein Patentanwalt engagiert und bezahlt werden muss, wenn er gebarucht wird. Nachteilig ist, dass der externe Patentanwälte weder die internen Strukturen eines Unternehmens kennt und auch zumeist allenfalls einen Teil des betrieblichen Know-Hows zur Verfügung hat.