Voraussetzung einer Verletzungsrecherche ist ein eigenes Produkt oder zumindest das konkrete Konzept eines eigenen Produkts, sodass die technischen Merkmale abgeleitet werden können, die patentrechtlich zu prüfen sind. Mit einer Verletzungsrecherche sollen vorsorglich mögliche Kollisionen mit Wettbewerber-Produkten ermittelt werden. Möglicherweise können Kollisionen mit Lizenznahmen gütlich geregelt werden.
Werden relevante Patente ermittelt, bietet es sich an, für diese Patente eine Neuheitsrecherche durchzuführen, um deren Rechtsbeständigkeit feststellen zu können.