Der Brexit wurde am 31. Januar 2020 vollzogen. Es gilt eine Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 2020. In dieser Zeit haben Unionsmarken weiterhin Geltung in Groß-Britannien. Danach wird der britische Anteil der Unionsmarke in eine eigenständige britische Marke umgewandelt.
Der Brexit hat keine Auswirkungen auf europäische Patente, da die Grundlage der europäischen Patente, das Europäische Patentübereinkommen, nichts mit der EU zu tun hat.