In einer aktuellen Vorlage (G 1/19) muss die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts entscheiden, ob Simulationsverfahren patentfähig sein können.
Bei dem konkreten Simulationsverfahren geht es darum, dass die Ströme von Menschen in einem Gebäude durch eine computerimplementierte Simulation ermittelt werden sollen. Es wird davon ausgegangen, dass jede einzelne Person von einem Ort A nach einem Ort B in dem Gebäude möchte und hierbei verschiedene Hindernisse überwinden muss.
Eine derartige Simulation ist für die Planung eines Gebäudes durchaus relevant, dennoch hat die Prüfungsabteilung des Europäischen Patentamts die Patentanmeldung als nicht patentfähig zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die Beschwerde.
Die Große Beschwerdekammer ist jetzt aufgefordert, eine neues Kapitel in der Rechtsprechung aufzuschlagen. Wir hoffen, dass es danach einfacher sein wird, eine Software zu patentieren.