Sämtliche Fristen beim Europäischen Patentamt (EPA) sind zunächst bis zum 17. April 2020 verlängert worden. Alle Fristen beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) sind bis zum 1. Mai 2020 verlängert worden. Das deutsche Patentamt (DPMA) hat seine Fristen sogar bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Terminierte mündliche Verhandlungen und Anhörungen wurden teilweise mit, teilweise auch ohne, neuen Termin zunächst abgesagt. Die für uns relevanten Gerichte (Bundespatentgericht, Landgerichte und Bundesgerichtshof) haben ihre Tätigkeit auf Notbetrieb umgestellt. Wir informieren unsere Mandanten sobald sich ein neuer Sachstand ergibt.