Fühlen Sie sich durch ein Gebrauchsmuster gestört, können Sie dieses durch ein Löschungsverfahren beseitigen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebrauchsmuster nicht neu oder nicht erfinderisch ist. Sie müssen daher eine mangelnde Rerchtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters nachweisen.
Über die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters entscheidet eine Abteilung des deutschen Patentamts in einer mündlichen Verhandlung. Diese Verhandlung ist nicht-öffentlich. Die Entscheidung dieser Gebrauchsmusterabteilung erfolgt durch Beschluss. Der Beschluss kann mit einer Beschwerde vor dem Bundespatentgericht angegriffen werden.
Bitte beachten Sie, dass in einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren eine Kostenentscheidung erfolgt, das bedeutet, dass die unterliegende Partei die Kosten der obsiegenden Partei tragen muss.