Diese Anleitung richtet sich an Erfinder, die zwar keine patentrechtlichen Erfahrungen haben, die aber dennoch ihre Anmeldung schnell und professionell selbst erstellen wollen.

Die meisten Patentanwälte gehen bei der Erstellung einer Patentanmeldung nach folgendem Schema vor. Zunächst werden Ansprüche verfasst. Die Ansprüche beschreiben die erfindungswesentlichen Merkmale einer Erfindung. Typischerweise wird dieser Anspruchssatz dem Erfinder zur Durchsicht übermittelt.

Der Patentanwalt stellt auf diese Weise sicher, dass der Kern der Erfindung klar ermittelt wird und im Laufe der weiteren Ausarbeitung der Patentanmeldung nicht an der eigentlichen Erfindung vorbeigesegelt wird.

Diese Vorgehensweise ist hier nicht notwendig, da Sie nicht sicherstellen müssen, dass eine fremde Person, beispielsweise ein beauftragter Patentanwalt, Ihre Erfindung versteht. Außerdem stellt die Abfassung der Ansprüche auch einen hohen Schwierigkeitsgrad dar, da hierzu eine Abstrahierung von der konkreten Erfindung erforderlich ist. Ein ungeübter Verfasser wird diese Hürde typischerweise zunächst nicht bewältigen kann. Fangen Sie daher mit etwas Einfachem an, erstellen Sie Zeichnungen Ihrer Erfindung.

#1 Das Erstellen der Zeichnungen: Es muss nicht schön sein.


Eine Patentanmeldung sollte auf jeden Fall Zeichnungen enthalten. Anhand von Zeichnungen kann sehr schnell verstanden werden, worum es bei der betreffenden Erfindung geht. Verzichten Sie daher nicht darauf, aussagekräftige Zeichnungen für Ihre Patentanmeldung zu erstellen. Als Richtwert kann eine Anzahl von 3 bis 5 Zeichnungen je Patentanmeldung angesehen werden. Typischerweise können mit 3 bis 5 Zeichnungen die Erfindung umfassend dargestellt werden. Haben Sie viele unterschiedliche Ausführungsformen oder Varianten Ihrer Erfindung, kann auch eine größere Anzahl sinnvoll sein.


Die Zeichnungen müssen nicht „schön“ sein. Es genügen zunächst schematische Freihandzeichnungen. Das Patentamt wird, falls die Formvorschriften für die Zeichnungen erheblich verletzt sind, einen Bescheid absetzen und Sie auffordern, die Mängel zu beseitigen. Es wird Ihnen typischerweise eine Frist von einem Monat hierzu gesetzt. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Die Zeichnungen sind dann entsprechend zu korrigieren. Es entstehen Ihnen dadurch jedoch keine Nachteile. Ihre Anmeldung ist trotzdem rechtswirksam. Solange die Zeichnungen die Erfindung genau, klar und eindeutig zeigen, stellen Sie daher einen wichtigen Bestandteil Ihrer Patentanmeldung dar.


Allerdings wäre es gut, wenn Sie die Strichstärke und Abstände einhalten würden. Schauen Sie dazu in der PatV nach:

Die Formvorschriften finden Sie hier. »

Es genügen daher zunächst Freihandzeichnungen. Gerne können Sie unterschiedliche Ansichten erstellen, beispielsweise Vorderansicht, Seitenansicht, Draufsicht, etc. Außerdem ist es empfehlenswert, Darstellungen unterschiedlicher Varianten in Ihre Patentanmeldung aufzunehmen.

Was sind Bezugszeichen?

Einen Punkt sollten Sie allerdings beachten. Sie müssen Ihre Zeichnungen mit Bezugszeichen versehen. Bezugszeichen sind Zahlen in Kreisen, die ein einzelnes Element einer Zeichnung kenntlich machen. Hierzu wird ausgehend von dem zu kennzeichnenden Element eine geschwungene Linie nach außen gezogen und am Ende der Linie die Zahl im Kreis gesetzt. Wenn auf mehreren Zeichnungen dasselbe Element gezeigt wird, benutzen Sie bitte dasselbe Element. Erstellen Sie am besten eine Bezugszeichenliste, bei der links die Zahlen stehen und rechts das Element beschrieben wird.


#2 Die Beschreibung der Zeichnung erklärt die erfindungswesentlichen Merkmale

Die Beschreibung der Zeichnungen stellt ein wesentliches Element Ihrer Anmeldung dar. Es sollte dabei das grundsätzliche Konzept und spezielle Ausführungsformen beschrieben werden.


Bei der Beschreibung der Zeichnungen sollten Sie folgendermaßen vorgehen: Beschreiben Sie zunächst, was auf den Zeichnungen dargestellt ist. Was sehen Sie also auf den Zeichnungen? Beispielsweise können Sie formulieren, dass auf der Figur 1 ein Motor dargestellt ist, wobei dieser …etc. etc.

In einem zweiten Schritt sollten Sie beschreiben, wie die einzelnen Elemente, die Sie beschrieben haben, zusammenwirken, insbesondere wie die einzelnen Elemente derart zusammenwirken, dass sich der vorteilhafte Effekt der Erfindung ergibt. Beispielweise könnten Sie beschreiben, dass der Motor in dem Rahmen des Fahrzeugs derart angeordnet ist, dass der Elch-Effekt ausgeschlossen ist.


#3 Der einleitende Teil der Patentanmeldung: von der Aufgabe zur Idee.

Der einleitende Teil der Beschreibung dient dazu, die Entwicklung der Erfindung logisch zu erklären. Zunächst wird der Stand der Technik erläutert. Was gibt es bereits und wie funktioniert es. Als nächsten Schritt werden die Nachteile des Stands der Technik herausgearbeitet. Daraus folgt zwingend die Aufgabe: Wie können diese Nachteile überwunden werden? Als letzten Schritt werden die Ausführungsformen beschrieben, die sich aus den Ansprüchen ergeben. Es wird erläutert, warum diese erfinderischen Ausführungsformen die sich aus den Nachteilen des Stands der Technik ergebende Aufgabe erfüllen.


#4 Was sind Patentansprüche?

Die Ansprüche beschreiben den beanspruchten Schutzbereich. Die Ansprüche können anhand der Beschreibung der Zeichnungen erarbeitet werden. Sie sollten folgendermaßen vorgehen: • Bestimmen Sie die Elemente der Zeichnung, die die Erfindung darstellen. • Welche Elemente sind dabei unbedingt notwendig, damit die Erfindung funktioniert. Diese Elemente müssen im Hauptanspruch (Anspruch 1) enthalten sein. • Die nicht notwendigen Elemente können in den Unteransprüchen beschrieben werden (Ansprüche 2 bis 10). • Schreiben Sie nicht mehr als 10 Ansprüche. Weitere zusätzliche Ansprüche müssen bei den Patentämtern extra bezahlt werden.

Gibt es Anspruchsarten?

Es können im Wesentlichen zwei Anspruchsarten unterschieden werden. Zum einen Sachansprüche und zum anderen Verfahrensansprüche. Sachansprüche beschreiben Vorrichtungen, beispielweise einen Motor oder eine Maschine. Ein Verfahrensanspruch beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines Gegenstands, beispielsweise des Motors oder der Maschine, oder ein Verfahren zur Anwendung eines Gegenstands.

Abstraktion

Der Hauptanspruch, also Anspruch 1, legt Ihren Schutzbereich fest. Ihr Schutzbereich sollte möglichst groß sein, damit es keine Umgehungslösungen gibt, die zwar die grundsätzliche Idee Ihrer Erfindung realisieren, allerdings nicht von Ihnen verboten werden können.

Einen möglichst großen Anspruch können Sie durch Abstraktion erreichen. Hierzu kann der Ansatz means plus function dienen. Means plus function bedeutet, dass Sie beispielsweise statt einem Lenkrad ein Mittel zum Lenken beschreiben. Ein Mittel zum Lenken ist ein Lenkrad aber eben auch ein Joystick, etc. Sie haben durch Abstraktion also ausgehend von dem Lenkrad eine Abstraktion vorgenommen und damit Ihren Schutzbereich auf alle Varianten ein Fahrzeug zu lenken ausgedehnt.

Ist jedoch gerade die besondere Art zu lenken die Erfindung, wäre eine Abstraktion natürlich falsch, da dadurch die Erfindung verschwinden würde. Die konkreten Möglichkeiten zu lenken, können Sie jedoch stets in den Unteransprüchen aufnehmen.

Geeignete Formulierungen

Bei der Formulierung eines Anspruchs sollte grundsätzlich darüber nachgedacht werden, welchen Titel der Gegenstand des Anspruchs tragen kann. Der Gegenstand eines Anspruchs kann immer als Vorrichtung oder Verfahren bezeichnet werden. Es kann allerdings deutlich sinnvoller sein, als Bezeichnung des zu beanspruchenden Gegenstands des Anspruchs eine konkretere Bezeichnung zu wählen. Beispielsweise kann statt der Bezeichnung Vorrichtung eine Bezeichnung Motor, Fahrrad oder Haushaltsgegenstand geeigneter sein, um den Gegenstand des Anspruchs zu beschreiben.


Ein Anspruch beschreibt einen zu schützenden Gegenstand, beispielsweise eine Vorrichtung oder ein Verfahren. Im Anspruch wird daher die Bezeichnung genannt, Vorrichtung, Verfahren, Motor, Fahrrad oder Haushaltsgegenstand, und die technischen Merkmale, die den Gegenstand kennzeichnen. Hierbei sind die Merkmale zu nennen, nicht jedoch die Vorteile. Eine Beschreibung „Ein Motor, der wenig Kraftstoff verbraucht“ beschreibt keine Merkmale einer Erfindung und ist daher als Anspruch ungeeignet. Eine Beschreibung „Ein Motor, der aus Aluminium besteht“ (und daher wenig wiegt und dadurch wenig Kraftstoff verbraucht) beschreibt auf geeignete Weise einen Motor.

Ein Vorrichtungsanspruch könnte folgendermaßen formuliert sein:
1. Vorrichtung zum … umfassend die Merkmale:
Merkmal 1 zum …
Merkmal 2 zum …, wobei das Merkmal 1 mit dem Merkmal 2 derart zusammenwirkt, dass …

Eine alternative Anspruchskategorie ist der Verfahrensanspruch. Hierbei werden die Schritte angegeben, die das Verfahren kennzeichnen.

Ein Verfahrensanspruch könnte folgendermaßen formuliert sein: 1. Verfahren zum Herstellen eines … , umfassend die Schritte:…

#5 Wie schreibt man eine Zusammenfassung für eine Patentanmeldung?

Die Zusammenfassung muss erstellt werden, ist aber weniger wichtig. Die Zusammenfassung dient ausschließlich der Information der Öffentlichkeit. Sie können beispielsweise nicht aus der Zusammenfassung ein Merkmal verwenden, um sich gegenüber einem vom Patentamt recherchierten Stand der Technik abzugrenzen. Sie sollten daher keine Merkmale nur in der Zusammenfassung schreiben, sondern allenfalls zusätzlich. Es bietet sich an, den Text des Hauptanspruchs etwas umzuformulieren und als Zusammenfassung zu verwenden. Beispielsweise: Die Beschreibung offenbart und dann den Text des Anspruchs 1.

Sie finden in der Datenbank des deutschen Patentamts eine unendliche Anzahl an Beispielen für Anmeldungen:

Datenbank des DPMA. »


Eine Patentanmeldung schreiben und beim Patentamt einreichen kann jeder. Sie müssen keinen (teuren) Patentanwalt beauftragen. Allerdings kann es wichtig sein, dass gewisse Punkte berücksichtigt werden. Sie wollten auf alle Fälle eine gewisse Struktur befolgen. Diese Struktur bietet Ihnen McPatent. Zusätzlich werden geeignete Formulierungen vorgeschlagen bzw. verwendet, durch die Sie zu einer passenden Formulierung Ihrer Erfindung geführt werden.
Ansonsten kann es passieren, dass die Erfindung zwar technisch richtig beschrieben wird, die sonstigen Anfordernissen jedoch nicht optimal erfüllt werden. Hierdurch kann sich ein Rechtsnachteil für Sie ergeben.
Es ist in diesen Fällen meist auch für einen Patentanwalt nicht mehr möglich, den Schaden zu beheben. Es ist auf alle Fälle empfehlenswert, wenn Sie vor Ablauf eines Jahres erkennen, dass Ihre Patentanmeldung ökonomisch wichtig ist, einen Patentanwalt mit einer Revision Ihrer selbstgeschriebenen Patentanmeldung zu betrauen. In diesem Fall kann noch das Prioritätsrecht wahrgenommen werden. Ist das erste Jahr bereits abgelaufen, sollte wenigstens innerhalb der ersten 18 Monate eine Revision erfolgen, da vor Ablauf von 18 Monaten typischerweise keine Veröffentlichung der Anmeldung erfolgt.

Der Service McPatent unterstützt Sie dabei, Ihre Patentanmeldung in hoher Qualität selbst zu erstellen: